STRADA – Gesetzesbrowser

Kategorien
Details
§12 Beschwerdeverfahren
Abs. 1
Es existiert ein transparentes Beschwerdeverfahren, das Mandanten, Behörden oder Kollegen ermöglicht, Verstöße durch Anwälte an die Anwaltskammer zu melden.
Abs. 2
Jede Beschwerde ist sachlich zu prüfen und bei Bedarf mit disziplinarischen Maßnahmen zu beantworten.