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§2 Erwerb der Anwaltslizenz
Abs. 1
Die Lizenz zur Ausübung des Anwaltsberufs kann nur erwerben, wer folgende Voraussetzungen erfüllt: – eine mindestens zwei Wochen lang straffreie Akte besitzt, – sich angemessen artikulieren und repräsentieren kann, – das Recht respektiert und bereit ist, es zu erlernen, – keine offenen Konflikte mit dem Department of Justice oder der Anwaltskammer hat, – die Prüfung zum Anwalt erfolgreich absolviert. Die Anwaltskammer entscheidet nach eigenem Ermessen, wen sie zur Ausbildung als Student:in aufnimmt.
Abs. 2
Der Erwerb der Lizenz erfolgt durch folgendes Verfahren: – Die interessierte Person stellt sich bei der Anwaltskammer vor und führt ein Gespräch mit der Kammerleitung oder der Personalabteilung. – Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Person als Student:in der Anwaltskammer aufgenommen und erhält entsprechende Lehrmaterialien. – Nach mindestens einer Woche kann eine Prüfung zur Erlangung der Lizenz abgelegt werden. In Ausnahmefällen kann diese Frist verkürzt werden.
Abs. 3
Die Kosten der Prüfung belaufen sich auf 50.000$, zahlbar vor Prüfungsantritt. Nach Bestehen der Prüfung wird die Lizenz für einen Monat erteilt. (4) Zur Verlängerung der Lizenz ist monatlich ein Betrag von 10.000$ zu entrichten. (5) Ist eine Lizenz länger als drei Monate abgelaufen, so muss der gesamte Erwerbsprozess einschließlich Prüfung erneut durchlaufen werden.