STRADA – Gesetzesbrowser

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§1 Grundregeln
Abs. 1
Die Benutzung des Luftraums über San Andreas durch Luftfahrzeuge ist grundsätzlich frei.
Abs. 2
Die Ein- oder Ausfuhr illegaler Gegenstände, Waffen oder Drogen ist verboten.
Abs. 3
Jeder Nutzer muss jederzeit mit einer Flugsicherheitskontrolle durch die U.S. Air Force rechnen.
Abs. 4
Luftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind: Flugzeuge, Drehflügler, Ballone, Fallschirme, Flugmodelle, Luftsportgeräte und vergleichbare Geräte über 30 Meter Höhe.