STRADA – Gesetzesbrowser

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Artikel 8 Eigentum
Abs. 1
Eigentum ist geschützt, bringt aber auch Verantwortung mit sich.
Abs. 2
Eine Enteignung gegen den Willen des Eigentümers ist nur in den Fällen zulässig, die ein Gesetz vorsieht, oder wenn der Eigentümer freiwillig überträgt.