STRADA – Gesetzesbrowser

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§1 Allgemeines
Abs. 1
Die Exekutivbehörden haben die Aufgabe, von Einzelpersonen und der Allgemeinheit Gefahren abzuwehren, die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedrohen, und Störungen dieser Ordnung zu beseitigen, soweit es im öffentlichen Interesse geboten ist. Sie gewährleisten insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung und die ungehinderte Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte.
Abs. 2
Außerdem haben die Exekutivbehörden die ihnen durch andere Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben wahrzunehmen.
Abs. 3
Dieses Gesetz gilt für das Los Santos Police Department (LSPD), das Los Santos Sheriff’s Department (LSSD), das Federal Investigation Bureau (FIB), die IAA, die U.S. Army und teilweise das Department of Justice (DOJ). Diese Behörden unterliegen dem Exekutivgesetz.
Abs. 4
Der Schutz privater Rechte obliegt den Exekutivbehörden nur auf Antrag des Berechtigten und nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig erlangt werden kann und ohne exekutive Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde.