STRADA – Gesetzesbrowser

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Details
§14 Korruption
Abs. 1
Korruption ist streng verboten.
Abs. 2
Beamte dürfen keine Geschenke, Geld oder Vorteile annehmen, die ihre Amtsführung beeinflussen.
Abs. 3
Bestechung, Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung sind untersagt.
Abs. 4
Verdacht auf Korruption ist sofort zu melden.
Abs. 5
Verstöße werden mit 90 Hafteinheiten und 30.000 US-Dollar Geldstrafe bestraft.
Abs. 6
In schweren Fällen kann die Entlassung erfolgen.
Abs. 7
Behörden in San Andreas sind verpflichtet, Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption durchzuführen, u. a. Schulungen und Überprüfungen.