STRADA – Gesetzesbrowser

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Details
§7 Pflichten der Beamten
Abs. 1
Beamte sind zur Loyalität gegenüber dem Staat San Andreas verpflichtet.
Abs. 2
Sie sind zur Verschwiegenheit über dienstliche Angelegenheiten verpflichtet.
Abs. 3
Streik oder Arbeitsniederlegung ist unzulässig.
Abs. 4
Beamte sind zur Zusammenarbeit mit anderen Exekutivbehörden verpflichtet.
Abs. 5
Sie müssen Ermittlungen und Akten ordnungsgemäß schriftlich dokumentieren.
Abs. 6
Beamte haben sich im Dienst achtungsvoll und würdig zu verhalten.
Abs. 7
Sie unterliegen der Gehorsamspflicht gegenüber ihren Vorgesetzten und dem obersten Dienstherren.
Abs. 8
Beamte tragen die persönliche Verantwortung für die Rechtmäßigkeit ihres Handelns.